Schutzmassnahmen/Schutzkonzept

Inhalt

1 Allgemeine Hygiene- und Verhaltensregeln BAG
2 Triage der Patienten vor Terminvereinbarung, Information
3 Patientenströme
4 Hygienemanagement und Verantwortlichkeit
5 Eingangsbereich und Warteraum
6 Schutzmaterial Mitarbeitende
7 Hygieneanforderungen im Behandlungszimmer
8 Hygieneanforderungen im Trainingsbereich
9 Gruppentherapie
10 Behandlung besonders gefährdeter Personen
11 Behandlungen in Alters- und Pflegeheim
12 Entsorgung
13 Mitarbeitende




Ab dem 27.4.2020 muss jeder Praxisinhaber ein schriftliches Schutzkonzept vorlegen. Dabei können die Abschnitte dieses Dokuments die Kapitel eures eigenen Schutzkonzeptes bilden und/oder ergänzen.


1 Allgemeine Hygiene- und Verhaltensregeln BAG
- Abstandhalten (mind. 1,5 Meter) überall in der Praxis; Ausnahme: während der Behandlung
- gründlich Hände waschen
- Hände schütteln vermeiden
- ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen
- Räume mehrmals täglich lüften, nach jedem Patienten wird gelüftet.


2 Triage der Patienten vor Terminvereinbarung, Information
- Patienten mit Corona-Symptomen kommen nicht in die Praxis, es wird am Eingang darauf hingewiesen, aktive Befragung, die Patienten darauf aufmerksam machen, immer bei Behandlungsbeginn und die Patienten darauf hinweisen, dass sie sich telefonisch melden, bei Symptomen.
- Keine Begleitpersonen in der Praxis, sie sollen während der Therapie die Praxis verlassen
- Patient informieren, die eigene Masken selbst mitzubringen, in Ausnahmefällen geben wir Masken ab und erklären den Umgang damit falls nötig.



3 Patientenströme
- Behandlungsbeginn pro Therapeut staffeln z.B. Therapeut 1 beginnt zur vollen und halben Stunde, Therapeut 2 beginnt viertel vor/viertel nach
- Vorsicht beim Kreuzen im Gang
- Wir arbeiten zeitlich um 15 min versetzt, damit sich die Patienten möglichst nicht begegnen. Sollten mehrere Personen im Warteraum sein, so werden sie schriftlich darauf hingewiesen, dass sich nur eine Person im Warteraum aufhalten soll und die andere in der Küche respektive draussen nach Möglichkeit warten.


4 Hygienemanagement und Verantwortlichkeit
Der Geschäftsinhaber trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Anforderungen. Er trägt Sorge für:
- die Erstellung und Aktualisierung eines einrichtungsspezifischen Hygieneplanes sowie dessen Umsetzung
- nach jeder Woche wird neu eruiert was gut funktioniert und was verbessert werden muss. Es muss gewährleistet werden, dass genügend Desinfektionsmittel und Masken vorhanden sind, dies wird auch jede Woche neu eingeschätzt und Material nachbestellt.
- die routinemässige bzw. anlassbezogene Eigenkontrolle der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Massnahmen


5 Eingangsbereich und Warteraum
Beim Eingang steht ein Händedesinfektionsmittel für die Patienten, sowie eine Anleitung der richtigen Anwendung. Ein Plakat des BAG bezüglich Verhaltensmassnahmen für COVID-19 ist aufgehängt.

Die Abstandswahrung von 2m wird im Wartezimmer eingehalten werden. Im Wartezimmer dürfen keine Zeitschriften aufgelegt werden. Die Sitzgelegenheiten werden mehrmals am Tag desinfiziert werden. Den Patienten wird empfohlen nur kurz vor dem Termin zu erscheinen und sich vorher im Auto aufzuhalten und möglichst dann nicht die Stühle benutzten.


Gegebenenfalls Bodenmarkierungen anbringen; sofern möglich separate Eingangs-/Ausgangswege.
Eine Überlegung wäre die Patienten die gut treppensteigen können sollen bei der Küche reinkommen und bei der Tür unter raus gehen.

6 Schutzmaterial Mitarbeitende
- Die Therapeuten tragen während der Behandlung immer Gesichtsschutzmasken
- Es wird davon ausgegangen, dass pro Halbtag und Therapeut 1 Schutzmaske benötigt wird
- Umgang mit Schutzmaske soll vorbildlich sein, vor und nach jedem Berühren der Maske werden die Hände desinfiziert oder mit Seife gewaschen


7 Hygieneanforderungen im Behandlungszimmer
Jedes Zimmer muss mit Hände- und Flächendesinfektionsmittel ausgestattet sein. Wenn ein Waschbecken vorhanden ist, muss flüssige Handseife zur Verfügung gestellt werden.
Die Liegen werden nach jeder Behandlung desinfiziert. Es werden entweder waschbare Tücher (Frotteetuch, Leintuch usw), Papierrollen oder keine Auflage benutzt. Gesichtspolster sollten nicht verwendet werden, ausser man kann sie nach jedem Gebrauch waschen.
Die Auflagen werden nach jedem Patienten gewechselt.

Während Behandlung genutzte Therapiegeräte nach jeder Nutzung desinfizieren.

Sollte der Patienten im Behandlungszimmer einen Stuhl benutzt haben, wird auch dieser desinfiziert.

Werden die Zimmer von mehreren Therapeuten benutzt, sind nach jedem benutzen alle Geräte, Schreiber, Türgriffe und alles was angefasst wurde zu desinfizieren.

Es empfiehlt sich die Türen für den Patienten zu öffnen, so dass dieser möglichst wenig in der Praxis anfassen muss.


8 Hygieneanforderungen im Trainingsbereich
Ist nicht vorhanden


9 Gruppentherapien
Finden kein statt


10 Behandlung besonders gefährdeter Personen
Dazu gehören:
- Personen ab 65 Jahren
Sowie Personen, die folgende Erkrankungen aufweisen:
- Bluthochdruck
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Chronische Atemwegserkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen/Therapien, die das Immunsystem schwächen
- Krebs unter medizinischer Behandlung
Zu beachten ist:
- Sowohl Patient, als auch Therapeut tragen während der ganzen Behandlung eine Schutzmaske, Patient kommt mit eigener Schutzmaske
- Begegnungen bzw. Kontakt mit anderen Personen vermeiden (ev. an Randzeiten planen)
- Hier erhalten die Patienten das erste mal ein Maske, danach sollen sie ihre eigene mitbringen.


11 Behandlungen in Alters- und Pflegeheim
Hier sind wir nicht tätig

12 Entsorgung
Schutzmasken, Papierunterlagen auf der Liege usw. müssen in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt werden. Ebenso gebrauchte Taschentücher und dergleichen.


13 Mitarbeitende
- Bei Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung zu Hause bleiben
- Versetzte Arbeits- und Pausenzeiten einführen
- Hygienemassnahmen einplanen (Desinfektion, Reinigung, Lüften) im Schutzkonzept vermerken, diese finden vor und nach dem Arbeiten sowie über Mittag, sowie 1xzwischendurch statt. Türen Warteraum ect
- Schutzmaterial wird im Abfalleimer entsorgt. Arbeitskleider werden heiss gewaschen zuhause. Im der Praxis werden wir uns umziehen, die Kleider im Plastiksack verschliessen, damit möglichst wenig Kontakt entsteht.
- Bezüglich Mitarbeiter die der Risikogruppe angehören, verweisen wir auf die Verordnung COVID-19 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Nr. 94, S. 18/19, insbesondere Art. 7c
- Haben wir keine in der Risikogruppe

Planken am 24. April 2020

Karin Rumpold
Eva Insinna
Gunther Barty